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Häufige Anfragen FAQ

  • Anfrage: Was ist die Bereitstellungsgebühr?
    Antwort: Die Bereitstellungsgebühr (früher Müllgrundgebühr),wird pro Haushalt verrechnet! Die Bereitstellungsgebühr steht in keiner Verbindung zur Restmülltonne, oder der Leistungsgebühr! Die Bereitstellungsgebühr wird in allen Gemeinden zur Deckung des Aufwandes von Gemeindeeinrichtungen (Recyclinghof, Problemstoffentsorgung, öffentliche Müllbehälter, Instandhaltungen, Reinigungen, Recyclinginseln und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand)verwendet. Ebenso wird der Biomüll über die Bereitstellungsgebühr entrichtet. Für die Haushalte, die Ihren Bioabfall selbst verwerten (Eigenkompostierer)fällt die Bioabfallgebühr nicht an! Es gibt daher 2 Varianten! pro Haushalt (Normaltarif)= inklusive Biotonnenentleerung! Eigenkompostierer (Normaltarif mit Abschlag) = keine Biotonnenentleerung!

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