Hiermit ermächtige ich die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee, die von mir zu entrichtenden Zahlungen für Entgelte im Zusammenhang mit Einrichtungen der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee, bei Fälligkeit zu lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.