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Lastschrift

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften, für Entgelte im Zusammenhang mit Einrichtungen der Stadtgemeinde Neumarkt!

Informationen zum AntragBitte beachten Sie:
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Tragen Sie hier bitte Ihre EDV-Nummer der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee ein. Diese befindet sich auf jeder Vorschreibung. Sollte Ihnen die Nummer unbekannt sein rufen Sie bitte unter 06216 5212 Dw 20-24 einen Zuständigen Mitarbeiter an

Tragen Sie hier bitte eine gültige E-Mail Adresse

Tragen Sie hier bitte eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein.

Hiermit ermächtige ich die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee, die von mir zu entrichtenden Zahlungen für Entgelte im Zusammenhang mit Einrichtungen der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee, bei Fälligkeit zu lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.

Tragen sie hier Ihre Anmerkungen ein
zB: nur für gewisse Abgaben

  

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