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Stadtwappen

Stadtwappen

Wappen, Gebrauch des Stadtwappens

Mit der Urkunde vom 27. Juni 1572 bewilligte Erzbischof Johann Jakob von Salzburg dem Rate und der Bürgerschaft von Neumarkt die Führung eines Wappens.

Wappenbeschreibung :
In Gold ein roter, linker Schrägbalken, im oberen Felde ein aus dem Balken wachsendes silbernes  Lamm.

Verleihung:
20. August 1927

Überlieferung:
Originalurkunde im Museum Neumarkt in der Fronfeste Auszug aus der Salzburger Gemeindeordnung 1994 idF Landesgesetzblatt107/1994

Die, wie sie unter Einheimischen oft genannt wird, Narrische Goaß erinnert an den wild gewordenen Geißbock "Schurli", der in der Nacht zum 1. November 1723 zwei Bauern, die sich in jahrelangen Streit miteinander befunden hatten, im Schlaf überraschte und so hart gestoßen hatte, dass diese noch in derselben Nacht verstarben. Erst ein Großaufgebot von Neumarkter Bauern und Knechten konnte schließlich das Tier zur Strecke bringen. Seither taucht dieses im Gemeindewappen auf.

 

§ 5 - Gebrauch des Gemeindewappens

  1. Der Gebrauch des Gemeindewappens durch natürliche oder juristische Personen bedarf der Bewilligung der Gemeindevertretung. Die Bewilligung darf nur aus wichtigen Gründen und nur für genau bezeichnete Zwecke erteilt werden, wenn ein der Gemeinde abträglicher Gebrauch nicht zu befürchten ist. Die Bewilligung kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit lauten. iEin Widerruf ist jederzeit zulässig, wenn
    a. ein solcher in der Bewilligung ausdrücklich vorbehalten war;
    b. von dem Wappen ein der Gemeinde abträglicher Gebrauch gemacht wird.
  2. Die Erteilung der Bewilligung und ihr Widerruf sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
  3. Für die Erteilung dieser Bewilligung ist eine Verwaltungsabgabe zu entrichten, deren Höhe sich nach der jeweils geltenden Verwaltungsabgabenverordnung richtet.