Stadtplan-Veranstaltungen-News-Livecam-Impressum-Newsletter-Sitemap-Mitfahrbörse

Vormerkungen für Wohnungsvergaben

Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee hat aufgrund von Raumordnungsvereinbarungen mit Grundstückseigentümern und Bauträgern das Recht, Käufer für Baulandgrundstücke und Mieter für Wohnungen namhaft zu machen. Die Interessenten müssen ua die Voraussetzungen für die Gewährung von Wohnbauförderung erfüllen. Zuständig für die Namhaftmachung sind Gemeindevertretung bzw Gemeindevorstehung.

Zuständig

Formulare

HOME > Stadtverwaltung > Stadtamt - Verwaltung > Dienstleistungen A-Z