Feuerpolizei - Feuerbeschau

Mit der Novelle zur Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl Nr 118/1973 idF wird die Feuerbeschau, die grundsätzlich alle 5 bzw 10 Jahre je nach Art und Größe von Gebäuden und Betrieben durchgeführt werden muss, für folgende Gebäude gem § 10 Abs 2 Z 1 abgeschafft

a) Kleinwohnhäuser einschließlich dazu gehörige Nebenanlagen oder sonstige, mit diesen vergleichbare Anlagen;

b) Bauten für gewerbliche Betriebsanlagen im Sinn des Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994;

c) Bauten in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr mit Ausnahme von Veranstaltungsstätten, Hochhäusern, Schulen, Kindergärten und Horten, Burgen, Schlössern und ähnlichen Prunkbauten sowie Bauten gem der Z 2;

Gem § 40 Abs 1 Bautechnikgesetz - BauTG sind Kleinwohnhäuser Bauten mit höchstens zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoß und nicht mehr als zwei Wohnungen je Vollgeschoß und einer Wohnung im Dachgeschoß.

Zuständig


Julia Wanghofer
Kontaktdaten von Julia Wanghofer
FunktionBauverwaltung, Stellvertreterin Bauamtsleiter
NameJulia Wanghofer
Adresse5202 Neumarkt am Wallersee
E-Mailwanghofer@neumarkt.at
BüroZimmer 1 01 (1. Stock)

BAL Andreas Burger
Kontaktdaten von Baumeister Andreas Burger
FunktionLeiter der Bau- und Liegenschaftsverwaltung
NameBaumeister Andreas Burger
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 15
Mobiltelefon+43 650 691 51 69
E-Mailburger@neumarkt.at
BüroZimmer 1 03 (1. Stock)