Feuerpolizei - Feuerbeschau

Mit der Novelle zur Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl Nr 118/1973 idF wird die Feuerbeschau, die grundsätzlich alle 5 bzw 10 Jahre je nach Art und Größe von Gebäuden und Betrieben durchgeführt werden muss, für folgende Gebäude gem § 10 Abs 2 Z 1 abgeschafft

a) Kleinwohnhäuser einschließlich dazu gehörige Nebenanlagen oder sonstige, mit diesen vergleichbare Anlagen;

b) Bauten für gewerbliche Betriebsanlagen im Sinn des Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994;

c) Bauten in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr mit Ausnahme von Veranstaltungsstätten, Hochhäusern, Schulen, Kindergärten und Horten, Burgen, Schlössern und ähnlichen Prunkbauten sowie Bauten gem der Z 2;

Gem § 40 Abs 1 Bautechnikgesetz - BauTG sind Kleinwohnhäuser Bauten mit höchstens zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoß und nicht mehr als zwei Wohnungen je Vollgeschoß und einer Wohnung im Dachgeschoß.

Zuständig


Julia Wanghofer
Kontaktdaten von Dipl.-Ing Julia Wanghofer, BSc.
FunktionBauverwaltung, Stellvertreterin Bauamtsleiter
NameDipl.-Ing Julia Wanghofer, BSc.
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 19
Mobiltelefon+43 650 52 02 103
E-Mailwanghofer@neumarkt.at
BüroZimmer 1 01 (1. Stock)

BAL Andreas Burger
Kontaktdaten von Baumeister Andreas Burger
FunktionLeiter der Bau- und Liegenschaftsverwaltung
NameBaumeister Andreas Burger
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 15
Mobiltelefon+43 650 691 51 69
E-Mailburger@neumarkt.at
BüroZimmer 1 03 (1. Stock)