Heizkostenzuschuss (Land Salzburg)

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit niedrigem Einkommen mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt.

Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2024/2025 nach Maßgabe der Richtlinie den antragstellenden Personen einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Der Förderbetrag beträgt pro Haushalt einmalig 250 Euro

Die Antragsfrist läuft von 1.1.2025 bis 30.09.2025. 

Der Antrag erfolgt online über das Land Salzburg. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

Zu den Förderrichtlinien

Formulare