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Frühlingszeit ist Gartenzeit
Mit den ersten milden Frühlingstagen beginnt die Gartensaison und lädt zu vermehrter Gartenarbeit im Freien ein!
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in Erinnerung rufen, welche Regelungen hierzu in unserem Gemeindegebiet gelten und was es zu beachten gibt.
Lt. Ortspolizeilicher Verordnung ist die Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräten, wie z.B. Rasenmäher, Laubsauger, Motorsägen, Heckenscheren etc. wie folgt verboten.
Es gelten folgende Ruhezeiten:
- Werktags (Montag bis Samstag):
- 12 bis 13:30 Uhr (Mittagsruhe)
- 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe)
- Sonn- und Feiertags:
Schon gewusst? … in Österreich passieren jährlich etwa 48.400 Unfälle im eigenen Garten. Diese Unfälle entstehen oft durch Unachtsamkeit, Selbstüberschätzung und Hektik. Im beigefügten Folder finden Sie wertvolle Selbstschutz-Tipps, damit beim Grillen und Garteln nichts schiefgeht!