Information zum Garteln und Grillen

Veröffentlichungsdatum30.04.2025Lesedauer1 MinuteKategorienStadtgemeinde
rasenmähen

Frühlingszeit ist Gartenzeit

In Österreich passieren jährlich etwa 48.400 Unfälle im eigenen Garten. Diese Unfälle entstehen oft durch Unachtsamkeit, Selbstüberschätzung und Hektik. Egal ob beim Grillen oder der Gartenarbeit, der richtige Umgang mit den Geräten ist für ein sicheres Erlebnis entscheidend.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in Erinnerung rufen, welche Regelungen hierzu in unserem Gemeindegebiet gelten und was es zu beachten gibt.

Lt. Ortspolizeilicher Verordnung ist die Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräten, wie z.B. Rasenmäher, Laubsauger, Motorsägen, Heckenscheren etc. wie folgt verboten:

  • Werktags (Montag bis Samstag):
    • 12 bis 13:30 Uhr (Mittagsruhe)
    • 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe)
  • Sonn- und Feiertags:
    • ganztägig 

die aktuellen Selbstschutz-Tipps

Im beigefügten Folder finden Sie wertvolle Tipps, damit beim Grillen und Garteln nichts mehr schiefgeht!