Für den Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz der Stadtgemeinde Neumarkt wird eine Kanalanschlussgebühr (Interessentenbeitrag) erhoben. Gebührenpflichtig ist der jeweilige Grundstückseigentümer, im Fall des Bestehens von Baurechten der Bauberechtigte.
zur Kanalanschlussgebühr: Kanalanschlussgebühr (Interessentenbeitrag)