Für die Benützung von Abwasseranlagen der Stadtgemeinde Neumarkt wird eine Gebühr erhoben. Diese ist während der gesamten Dauer der Benützung der Abwasseranlage der Stadtgemeinde in periodischen Zeitabständen zu entrichten.
Bemessung der Kanalbenützungsgebühr
Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird in der Regel nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme der Anlage berechnet. Der tatsächliche Wasserverbrauch wird entweder durch Wasserzähler, welche Bestandteil der Trinkwasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde sind, gemessen, oder wenn solche nicht vorhanden sind, nach den Verbrauch beeinflussenden typischen Merkmalen geschätzt.
Gebühren und Abgaben
Kanalbenützungsgebühr
Gesetz
Benützungsgebührengesetz