Bemessung nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen jährlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme je m³ inkl. 10% Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlagen:
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.06.2025 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
Kanalbenützungsgebühr