Kanalbenützungsgebühr (Kanalgebühr)

TarifLeistungSatz
1Kanalbenützungsgebühr je m³ € 4,55

Bemessung nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen jährlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme je m³ inkl. 10% Umsatzsteuer.

Kann der Wasserverbrauch mangels Wasserzähler nicht festgestellt werde, ist für zu Wohnzwecken dienende Wohnungen oder Nutzungseinheiten mit aufrechter Wohnsitzmeldung ein pauschaler Jahresverbrauch vom 50 m³ je gemeldeter Person der Bemessung zugrunde zu legen.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 16 Abs 1 Z 15, 17 Abs 3 Z 4 FAG 2024;
  • § 2 Sbg Benützungsgebührengesetz, LGBl Nr 31/1963, zuletzt LGBl 49/1998

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.2026 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020 

Zuständig

Kanalbenützungsgebühr