An die Gemeinde der Betriebsstätte ist eine Kommunalsteuer zu entrichten. Dies ist in Neumarkt auch online möglich (siehe unten). Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Lohnsumme.
Rechtsgrundlagen:
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.2026 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
Kommunalsteuer