Mit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BGBl. I Nr. 5/2024 haben Bürger:innen das Recht, Informationen gemäß § 7 IFG idgF. auf Antrag zu erhalten. Ein entsprechendes Begehren kann bei der Amtsleitung oder mittels Kontaktformular angefragt werden.
Die Stadtgemeinde Neumarkt kommt dieser Verpflichtung auf dieser Website nach. Weiters werden relevante Informationen auch auf data.gv.at veröffentlicht.
Hinweis: Sitzungsprotokolle finden Sie unter diesem Link.