Open Data

Mit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BGBl. I Nr. 5/2024 haben Bürger:innen das Recht, Informationen gemäß § 7 IFG idgF. auf Antrag zu erhalten. Ein entsprechendes Begehren kann bei der Amtsleitung oder mittels Kontaktformular angefragt werden. 

Die Stadtgemeinde Neumarkt kommt dieser Verpflichtung auf dieser Website nach. Weiters werden relevante Informationen auch auf data.gv.at veröffentlicht. 

Hinweis: Sitzungsprotokolle finden Sie unter diesem Link.

Zuständig


Mag. Walter Aigner
Kontaktdaten von Mag. Walter Aigner
FunktionStadtamtsleiter
NameMag. Walter Aigner
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 12
E-Mailw.aigner@neumarkt.at
BüroZimmer 2 01 (2. Stock)

Der Stadtamtsleiter bildet in seiner Funktion eine "Schnittstelle" zwischen Politik und Verwaltung.

Zu den Zuständigkeiten zählen:

  • Leitung des Stadtamtes bzw. des gesamten inneren Dienstes  
  • Strategie- und Organisationsentwicklung
  • Allgemeine Rechtsangelegenheiten
  • Politischer Dienst (Beratung des Bürgermeisters und der Kollegialorgane in allen gemeindeordnungsrechtlichen Fragen)



Formulare