Personenstandsurkunden sind Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Sie geben den aktuellen Inhalt der Eintragung wieder.
Folgende Urkunden können ausgestellt werden:
Notwendige Unterlagen: Lichtbildausweis der antragsstellenden Person
Kosten:
- € 13,10 Euro (in bar) pro Urkunde bei einer persönlichen Bestellung.
- Bei schriftlichen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung ohne digitaler Signatur) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 21 Euro.
- Bei Online-Bestellungen mit digitaler Signatur ermäßigt sich die Antragsgebühr auf 13 Euro.
- Für die Erstausstellung von bis zu zwei (2) Geburtsurkunden für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden (d.h. bis zum bzw. am 2. Geburtstag).
Bitte kontaktieren Sie das Standesamt vorab telefonisch, um abzuklären, ob Ihre Daten bereits vollständig erfasst sind. Falls nicht, wird die Nacherfassung bei der zuständigen Behörde in die Wege geleitet. Sobald alle benötigten Unterlagen eingelangt sind, kann die angefragte Urkunde ausgestellt werden.
Bis 31.10.2014 wurden Personenstandsfälle in Österreich noch in Büchern archiviert.
Seit 01.11.2014 werden Daten in Bezug auf Geburt, Eheschließung, Eingetragene Partnerschaft oder Todesfall von den österreichischen Standesämtern im Zentralen Personenstandsregister eingetragen und verarbeitet.
Möchten Sie, dass Ihre Daten aus den Büchern in das Zentrale Personenstandsregister übernommen werden? Der Antrag kann in jedem österreichischen Standesamt gestellt werden. Diese Nacherfassung ist kostenlos und nur möglich, wenn Sie einen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung ...) in Österreich hatten.
Nutzer*innen der App "ID-Austria" können mit dem "Urkundenservice" Teil- oder Gesamtauszüge kostenlos aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) online bestellen.