Pflegegeld - Formularausgabe

Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.

Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.

Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten.

Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden.

Weitere Informationen zum Pflegegeld und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage oesterreich.gv.at.

Gesetz

Bundespflegegeldgesetz

Zuständig


Sandra Zieher
Kontaktdaten von Sandra Zieher
FunktionBürgerservicestelle
NameSandra Zieher
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 37
E-Mailzieher@neumarkt.at
BüroZimmer 0 06 (Erdgeschoß)