Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die schriftliche Bestätigung, dass die darin bezeichnete Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder durch Verleihung erworben werden. 

Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme. Wenn die notwendigen Unterlagen komplett sind, wird der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgestellt. Urkunden oder Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
  • Verleihungsbescheid im Original (nur notwendig, wenn die Staatsbürgerschaft verliehen wurde)
  • In manchen Fällen ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern notwendig

Kosten

  • € 52,60 für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
  • für Neugeborene bis zum 2. Lebensjahr ist die Erstausstellung gebührenfrei

Gesetzliche Grundlage

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG, BGBl Nr 311/1985 idgF

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft finden Sie hier.

Zuständig


Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Jauernig Monika
Kontaktdaten von Monika Jauernig
FunktionMeldeamt
NameMonika Jauernig
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 30
E-Mailjauernig@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Formulare