Das Seniorenwohnhaus Neumarkt am Wallersee ist eine barrierefreie, öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Neumarkt. Seit der Eröffnung 2001 bis 2024 wurde das Seniorenwohnhaus vom Gemeindeverband, den Gemeinden Neumarkt und Henndorf, betrieben. Seit 2025 ist die Stadtgemeinde Neumarkt alleinige Betreiberin des Seniorenwohnhauses. Die Plätze sind Bürger:innen der Gemeinde Neumarkt vorbehalten.
Das Haus verfügt über 56 Wohneinheiten, wovon 52 Einzelzimmer und 4 Zweibettzimmer sind. 55 Wohneinheiten sind für die Langzeit- und 1 Wohneinheit für die Kurzzeitpflege vorgesehen. Alle Zimmer sind pflegegerecht ausgestattet und haben ein eigenes Bad und WC. Bei Bedarf können die Bewohneri:nnen die Einrichtung mit eigenen Möbeln ergänzen.
Veranstaltungen
Durch verschiedenste Veranstaltungen wie das bereits traditionelle Maibaumaufstellen, Sommerfeste, Nikolausfeier und natürlich die Weihnachtsfeier für die Bewohner:innen, die im Jahreskreis durchgeführt werden, kommt mit den vielen Besucher:innen Abwechslung ins Haus.
Aufnahme
Für die Vergabe von Plätzen, wenden Sie sich bitte direkt an die Hausleitung. Die Hausleitung besteht aus dem Heimleiter und der Pflegedienstleitung. Ein Ziel der Hausleitung ist es, das Haus in das öffentliche Leben der Stadt einzubinden und somit den Gegensatz zwischen "Drinnen" und "Draußen" erst gar nicht entstehen zu lassen.
Der Einzug in ein Seniorenwohnhaus bedingt auch einen hohen Aufwand an Verwaltungsarbeit. Wir ersuchen Sie vorab die Formulare auszufüllen.
Leistungen
An erster Stelle stehen in unserem Haus die Bewohner:innen. Um zu gewährleisten, dass sich die Bewohner:innen in unserer Einrichtung wohlfühlen, werden Wünsche und Anregungen von Bewohner:innen und auch Angehörigen gerne angenommen. Dadurch kann und wird unter anderem ein großer Beitrag für die Zufriedenheit der Bewohner:innen und auch zur Weiterentwicklung des Hauses geleistet.
Für pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegestufe 3.
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Hilfe rund um die Uhr. Sie dient Ihnen als Kurzzeitpflegegast z.B. zur Rehabilitation nach schwerer Krankheit und nach einem Krankenhausaufenthalt als Überleitungspflege, die die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit vorbereiten hilft.
Sie unterstützt und entlastet Sie als pflegende Angehörige im Falle der Verhinderung durch Krankheit, zur Ermöglichung von Urlaubszeiten oder familiärer Verpflichtungen.
Kurzzeitpflege eignet sich auch zur Begleitung, Betreuung und Pflege dementiell veränderter Menschen.
Während der Zeit der Kurzzeitpflege wohnen unsere Gäste in eigens ausgewiesenen Einzelzimmern.
Das Land Salzburg unterstützt finanziell die Kosten für die Kurzzeitpflege mit € 50,-- pro Tag für 14 Tage (€ 700,--) pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kurzzeitpflegegast seinen Hauptsohnsitz im Bundesland Salzburg hat und dass der Tagesgast nicht direkt vom Kurzzeitpflegeaufenthalt in die Langzeitpflege wechselt.
Z.B.: ein Bewohner ist 14 Tage zur Kurzzeitpflege im SWH Neumarkt und übersiedelt dann direkt in eine anderses Seniorenwohnhaus zur Langzeitpflege. In diesem Fall gewährt das Land Salzburg keine Unterstützung.
Sterben ist ein Teil des Lebens. Wir setzen uns besonders dafür ein, die Lebensqualität unserer Bewohner:innen bis zuletzt zu sichern und ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Palliativ Care ist eine unserer wichtigsten Aufgaben und Leistungen.
Darunter verstehen wir die Versorgung schwerkranker und sterbender Bewohner:innen unter schmerztherapeutischen und speziellen pflegerischen Gesichtspunkten, die Begleitung im Krankheitsverlauf unter Berücksichtigung des Bewohnerwunsches bis zur vorausschauenden Behandlungsplanung für die letzte Lebensphase und die Unterstützung und Entlastung von Angehörigen mit dem Angebot der Trauerbegleitung.
Um Palliative Care noch besser umsetzen zu können, absolvierte eine Mitarbeiterin des Hauses eine umfangreiche Ausbildung in diesem Bereich um den Anforderungen in der Zukunft noch besser gerecht werden zu können.
Die Seniorenwohnhaus-Küche versorgt neben den Bewohner:innen und dem Personal auch die Kinder der Kinderbetreuungseinrichtungen, die Schüler der Pflichtschulen in den Nachmittagsbetreuungen, sowie das „Essen auf Rädern“ mit abwechslungsreichen Speisen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Neumarkter Senior:innen, den Mittagstisch im Seniorenwohnhaus zu nutzen.
Das Essen auf Rädern in der Gemeinde wird vom Sozialdienst Neumarkt organisiert.
Das Seniorenwohnhaus bietet keine Tagesbetreuung mehr an.
Im Tageszentrum Neumarkt, welches von der Caritas betrieben wird, können bis zu 12 Personen täglich betreut werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Karriere
Du Interessierst dich für eine Stelle im Seniorenwohnhaus? Erfahre hier Näheres zum Thema Karriere und Job.