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In der Sitzung der Gemeindevorstehung vom 12.1.2000 wurde auf Vorschlag von GV Josef Lichtenberger (N2000) die Erhebung der Gemeinde Neumarkt zur Stadt beraten. Insbesondere wurde argumentiert, dass eine Stadt für ansiedlungswillige Betriebe, Ämter und Behörden attraktiver ist als ein Markt.
§ 3 Salzburger Gemeindeordnung 1994 lautet:
Von „Städten“ gem. § 3 Abs. 1 Sbg Gemeindeordnung 1994 sind "Städte mit eigenem Statut zu unterscheiden" (Stadtrecht gemäß Art. 116 Abs. 3 Bundesverfassungsgesetz). Ein eigenes Statut kann nur einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern verliehen werden. Die Verleihung des Statutes erfolgt durch ein Landesgesetz und ist an die Zustimmung der Bundesregierung gebunden. Eine Stadt mit eigenem Statut nimmt neben den Aufgaben der Gemeindeselbstverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde wahr. Das Gemeindeamt führt den Namen "Magistrat".
Derzeit sind Hallein, Radstadt und Zell am See Städte. Nur die Landeshauptstadt Salzburg besitzt das Stadtrecht. St. Johann, Bischofshofen und Seekirchen haben das Land Salzburg ersucht, zur Stadt erhoben zu werden. Saalfelden konnte sich bisher zu einem solchen Ansuchen nicht durchringen. Ein Rechtsanspruch auf Erhebung zur Stadt besteht nicht. Der Landtag hat beschlossen, Bischofshofen und Seekirchen am 24.9.2000, zuvor schon St. Johann (9.6.2000) und Saalfelden (1.8.2000) zur Stadt zu erheben.
Folgekosten sind mit der Erhebung zur Stadt nicht verbunden (im Unterschied zur Verleihung des Stadtrechtes: Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft).
Ob Dorf, Markt oder Stadt: Alle Gemeinden Salzburgs haben im Prinzip die gleichen Rechte, Steuern zu erheben. Als Stadt kann Neumarkt daher nicht mehr und nicht weniger Steuern und Abgaben erheben denn als Markt.
Die Kriterien der überragenden Bedeutung für die Erhebung zur Stadt gehen über die Kriterien der besonderen Bedeutung für die Erhebung zum Markt hinaus (siehe oben „1. Rechtsgrundlagen“). Insbesondere muss die regionale und überregionale Bedeutung der betreffenden Gemeinde (z.B. Einwohnerzahl) über die qualitativen Merkmale der besonderen Bedeutung einer Gemeinde hinausgehen.
Die Stellung einer Gemeinde ergibt sich im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden aus der regionalen und überregionalen Bedeutung insgesamt, z.B. aus der geographischen Lage, der Wirtschaftskraft, dem baulichen Gefüge und dem kulturhistorischen Gepräge.
Neumarkt a. W. hat aus den genannten Gründen für die Gemeinden Seekirchen, Köstendorf, Henndorf, Straßwalchen, Schleedorf und weit darüber hinaus überragende Bedeutung und nimmt qualitativ wichtige regionale und überregionale Funktionen wahr.
Nach der Vorberatung durch die Gmeindevorstehung am 12.1.2000 (sieh oben „Idee“) hat Bgm Dr. Riesner eine TED-Umfrage in Auftrag gegeben. Hinzu kam eine Bevölkerungsinformation mittels Amtsblatt. Daraus ergab sich eine mehrheitlich positive Stimmung zur Stadterhebung.
Die Gemeindevertretung beschloss deshalb am 28.1.2000 einstimmig, das Land zu ersuchen, Neumarkt a.W. durch Landesgesetz zur Stadt zu erheben. Außerdem teilte die Gemeinde dem Land mit, dass die Marktgemeinde Neumarkt am Wallersee bereit ist, noch weitere überregionale Funktionen zu übernehmen. Die Gemeindevertretung sehe in einer Stadterhebung die Bekräftigung der derzeitigen Bedeutung von Neumarkt am Wallersee für die Region.
Bei den Ausschussberatungen am 1.3.2000 waren für das Amt der Landesregierung Dipl.-Ing. Dr. Braumann (Referat 7/01), Dr. Zarl (Referat 11/01) sowie der Bürgermeister der Marktgemeinde Dr. Riesner anwesend.
Hofrat Dr. Faber berichtete zum Eingang der Ausschussberatungen über den Stand der Verfahren, welche zur Stadterhebung von Marktgemeinden anhängig seien. Hinsichtlich der Marktgemeinden Bischofshofen und St. Johann habe der Landtag kürzlich zwei entsprechende Vorlagen der Landesregierung im Ausschuss erledigt. Diese seien für die Plenarberatungen am 29. März 2000 vorgesehen. Weiters seien bislang im Amt der Landesregierung die Anträge auf Stadterhebung der Marktgemeinden Seekirchen und Saalfelden anhängig. Der Landtag werde diesbezüglich in absehbarer Zeit entsprechende Vorlagen der Landesregierung zugeleitet erhalten.
Nach einem Austausch der Argumente, in dem sich alle Landtagsparteien, die im Ausschuss stimmberechtigt sind, für die Stadterhebung ausgesprochen haben, wurden durch die SPÖ zwei Anträge eingebracht. Zum einen zielt ein Entschließungsantrag darauf ab, wonach der Landtag beschließen wolle, die Landesregierung zu ersuchen, bis 31. Oktober 2000 einen Katalog dem Landtag vorzulegen, der die Festlegung von Kriterien für eine Stadterhebung zum Inhalt habe. Dabei sollten nachstehenden Kriterien in diesem Katalog enthalten sein, welche als Mindestvoraussetzungen für die Erhebung einer Marktgemeinde zur Stadt anzusehen wären:
Schließlich beschloss der Petitionsausschuss einstimmig, künftig bei Stadterhebungen so vorzugehen, weiters die Landesregierung zu ersuchen, dem Landtag eine Gesetzesvorlage vorzulegen, wodurch Neumarkt a.W. zur Stadt erhoben wird.Landtagsbericht des Petitionsausschusses vom 1.3.2000
Der Landtag beschloss den Antrag des Petitionsausschusses am 29.3.2000. Die Landesregierung leitete dem Landtag in der Folge eine Regierungsvorlage zu.
Während einer Unterbrechung der Sitzung des Landtages am 10.5.2000 beriet der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss die Regierungsvorlage zur Stadterhebung von Neumarkt a.W. in Anwesenheit von LH Univ.-Doz. Dr. Schausberger und Bürgermeister Dr. Riesner. Der Ausschuss beschloss einstimmig einen Antrag an den Landtag, diese wolle das in der Regierungsvorlage enthaltende Gesetz zum Beschluss erheben.Landtagsbericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses vom 10.5.2000
Am selben Tag beschloss der Landtag das Gesetz, Neumarkt a.W. am 24. September 2000, dem Landesfeiertag, zur Stadt zu erheben.