Kostenlose Parkmöglichkeiten im Zentrum
diese können Sie dem u.a. Plan entnehmen
Kostenlose Parkmöglichkeiten außerhalb des Stadtzentrums
- Im Seebereich/Ostbuch Wallersee in der Uferstraße
- Park & Ride am Bahnhof Neumarkt-Köstendorf (nur mit Verbindung eines öffentlichen Verkehrsmittels)

Kurzparkzonen (Blaue Zone)
Parkuhr hinter der Windschutzscheibe einlegen.
- Im Stadtzentrum und Lötschen: Höchstparkdauer 90 Minuten; werktags Mo bis Fr 8.00 - 18.00 Uhr, Sa 8.00 - 12.00 Uhr
- Im Schulzentrum: Höchstparkdauer 120 Minuten; werktags Mo bis Fr 7.00 - 13.00 Uhr
Ausgenommen:
1.Kfz von Bediensteten des Schulzentrums und des Kindergartens mit Kennzeichnung durch eine Bestätigung des Dienstgebervertreters
2. Gesetzliche Schulferien
Halte- und Parkverbotszonen
Außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen ist das Halten und Parken im Ortszentrum – ausgenommen die Durchführung von Ladetätigkeiten gemäß § 62 StVO – untersagt. Wir weisen weiters darauf hin, dass im Haltestellenbereich der Linien-Busse (z.B. Postbusse) das Halten und Parken während der Betriebszeiten verboten ist (§ 24 Abs. 1 Z StVO 1960).
Lageplan
Alle Parkplätze auf der Karte ansehen: klicken Sie hier!
Alle angeführten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung werden laufend von der Polizei bzw. den Straßenaufsichtsorganen überprüft und bei Übertretung geahndet.
Verordnungen
zu den aktuellen Kurzparkzonen-Verordnungen