Raumordnung

Grundlagen für die Raumordnung im Stadtgebiet von Neumarkt:

  • Salzburger Landesentwicklungsprogramm (LEP2003) und Sachprogramme (Landesregierung)
  • Regionalprogramm Salzburger Seengebiet (aktuell 2004)
  • Räumliches Entwicklungskonzept 2008
  • Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Neumarkt 
  • Bebauungspläne der Stadtgemeinde Neumarkt
  • Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009

Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat die Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung festzulegen (z.B. flächensparende Raumnutzung, Siedlungsentwicklung, Steigerung der Wirtschaftskraft, Umwelt- und Naturschutz). Dabei sind insbesondere die zentralen Orte und die Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen zu bestimmen, grundlegende Aussagen über die Siedlungsstrukturen und -dichten zu treffen und das Land in Planungsregionen zu gliedern. Das LEP wird durch die Sachprogramme ergänzt.

Landesentwicklungsprogramm 2003.pdf

Regionalprogramm

Als zentrale Aufgabe der Regionalverbände bestimmt das Salzburger Raumordnungsgesetz die Ausarbeitung, Überprüfung und Änderung des Regionalprogrammes. Das Regionalprogramm legt die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region in Form von verbindlichen Zielen und Maßnahmen fest. Im Salzburger Seengebiet werden die 10 Mitgliedsgemeinden z.B. in Raumordnungs- und Verkehrsentwicklungsfragen koordiniert. Aufgrund geografischer und historischer Entwicklung haben manche Gemeinden ihren Schwerpunkt in Landwirtschaft und Tourismus, andere im Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbereich. Durch eine Einteilung des Salzburger Seengebietes in verschiedene Zonen soll eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden erreicht und gleichzeitig Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

Regionalprogramm Salzburger Seengebiet

Räumliches Entwicklungskonzept

Das Räumliche Entwicklungskonzept ist eine mittel- bis langfristige Entwicklungsvorstellung der Gemeinde und enthält Ziele und Maßnahmen zur Gesamtentwicklung, zur Freiraumgestaltung, zur Siedlungsentwicklung, zur Verkehrsplanung und zur Entwicklung der technischen und sozialen Infrastruktur. Es baut auf einer Strukturuntersuchung und Problemanalyse auf. Das REK ist die Grundlage für die Ausarbeitung des Flächenwidmungsplans. Das derzeit in Neumarkt gültige REK wurde 2008 erarbeitet.

REK Neumarkt 2008 - Ergänzende Plandarstellungen

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan regelt die Verteilung der Nutzungsarten im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden das Bauland, das Grünland und die Verkehrsflächen entsprechend den Leitbildern im REK festgelegt und nach Kategorien von Bauland und Grünland unterteilt. Das Ausmaß des Baulandes darf den Bedarf für die nächsten 10 Jahre nicht übersteigen. Der Neumarkter Flächenwidmungsplan stammt aus dem Jahr 2000 und gilt seit 16.01.2001.

Flächenwidmungsplan Neumarkt

Bebauungspläne

Jede Gemeinde hat auf Grundlage des REK und des Flächenwidmungsplanes Bebauungspläne durch Verordnung aufzustellen. Die Bebauungspläne regeln die Ausnutzung der Grundstücke sowie die Art und Weise der Verbauung. So können beispielsweise die Lage von Objekten oder die Dichte der Verbauung festgelegt werden. Bei Bebauungsplänen werden Bebauungspläne der Grund- und der Aufbaustufe unterschieden. Bestehen für Grundstücke keine rechtskräftigen Bebauungspläne, dann sind diese bei neuen Bauvorhaben ggfs. zu erstellen oder die Bebauungsrichtlinien werden in der Bauplatzerklärung festgelegt.

Kulturflächenschutz

Im Zuge der Raumordnung wird auch der Kulturflächenschutz berücksichtigt, unter anderem durch Neuaufforstung von Grundflächen zur Wahrung des öffentlichen Interesses oder durch den Schutz landwirtschaftlicher Kulturflächen.

Flächeninanspruchnahme / Flächenversiegelung

Daten zur Bodennutzung online abrufbar unter www.flaechenversiegelung.at 

Zuständig


Heike Rieder
Kontaktdaten von Heike Rieder
FunktionBauverwaltung
NameHeike Rieder
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 18
E-Mailrieder@neumarkt.at
BüroZimmer 101 (1. Stock)

Julia Wanghofer
Kontaktdaten von Dipl.-Ing Julia Wanghofer, BSc.
FunktionBauverwaltung, Stellvertreterin Bauamtsleiter
NameDipl.-Ing Julia Wanghofer, BSc.
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 19
Mobiltelefon+43 650 52 02 103
E-Mailwanghofer@neumarkt.at
BüroZimmer 1 01 (1. Stock)