Wer ein Haus oder eine Wohnung in Neumarkt am Wallersee bezieht, ist verpflichtet, sich beim Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft muss der Wohnsitz gemeldet werden.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter) oder unterschriebener Mietvertrag
- öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Nach der An-/Ummeldung im Meldeamt erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Online An- und Abmeldung