Ehe - Eheschließung, Heiratsurkunde (Standesamt)

Der erste Schritt auf dem Weg zur Hochzeit/Verpartnerung ist die Anmeldung zur Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft (Aufgebot/Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. Partnerschaftsfähigkeit) bei einem Standesamt Ihrer Wahl. Dies kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft erfolgen. Einen Termin für Ihre Hochzeit/Eingetragenen Partnerschaft können Sie auch zu einem früheren Zeitpunkt telefonisch reservieren.

Für die Anmeldung sind einige Unterlagen und Dokumente notwendig. Je nach Sachlage ist dies sehr unterschiedlich. Ihr Standesamt gibt Ihnen gerne darüber Auskunft. 

Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Eheschließung möglich für:

  • gleichgeschlechtliche Paare
  • verschieden geschlechtliche Paare

Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Ehe rechtswirksam schließen dürfen (Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit). 

Nähere Informationen erhalten Sie hier: www.oesterreich.gv.at

Folgende standesamtliche Trauungsorte stehen in Neumarkt zu Ihrer Verfügung:

Zuständig


Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Formulare