Geburt - Anzeige, Urkunden (Standesamt)

Die Anzeige einer Geburt wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet und hat binnen einer Woche nach der Geburt zu erfolgen. Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile (bei unehelicher Geburt nur die der Mutter),
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile (bzw nur der Mutter bei unehelicher Geburt)
  • allfällige Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (zB wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Ein Vaterschaftsanerkenntnis (z.B. bei unehelicher Geburt oder Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter) kann an folgenden Stellen abgegeben werden: jedes Standesamt in Österreich, jeder Jugendwohlfahrtsträger in Österreich, bei Bezirksgerichten und Notaren sowie den österreichischen diplomatischen Vertretungsbehörden im Ausland (in letzterem Falle nur, wenn Anerkennender oder Kind Österreicher). Die Vaterschaft muss durch eine persönliche Erklärung anerkannt werden.

Zuständig


Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Formulare