Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes
Wer ein Haus oder eine Wohnung in Neumarkt am Wallersee bezieht, ist verpflichtet, sich beim Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft muss der Wohnsitz gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter) oder unterschriebener Mietvertrag
- öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Nach der An-/Ummeldung im Meldeamt erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Online An- und Abmeldung
Meldeauskunft
Wenn Sie eine Person suchen, können Sie ihren Hauptwohnsitz durch eine Meldeauskunft ausfindig machen. Die Abfrage kann aus dem lokalen Melderegister oder aus dem zentralen Melderegister (ZMR) erfolgen. Es müssen bestimmte Kriterien vorliegen. Auskünfte über Geburtsdaten können Personen beantragen, die einen Exekutionstitel haben.
Online Meldeauskunft
Meldebestätigung
Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist. Die Meldebestätigung erfolgt aufgrund der im Zentralen Melderegister (ZMR) enthaltenen Meldedaten.
Online Meldebestätigung
Möchten Sie die Meldebestätigung online einholen, wechseln Sie bitte auf die Webseite des BMI. Klicken Sie dazu hier.
Meldegesetz 1991 - MeldeG, BGBl Nr 9/1992 idgF
Meldegesetz-Durchführungsverordnung - MeldeV , BGBl II Nr 66/2002 idgF