Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft, ob im Strafregister eine Verurteilung aufscheint. 

Sie können die Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. 

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) oder Handy Signatur– zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.

Nähere Details dazu hier.

Kosten: insgesamt € 30,70 in bar vor Ort bzw. bei elektronischer Beantragung insgesamt € 25,--.

Bei Angabe der Adresse der Vorlagestelle, speziellen ehrenamtlicher Tätigkeit, bei Vorlage eines Antrages für Kinder- und Jugendfürsorge  oder Pflege und  Betreuung verändert sich der Betrag entsprechend.

Zuständig


Grafik
Kontaktdaten von Monika Jauernig
FunktionMeldeamt
NameMonika Jauernig
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 30
E-Mailjauernig@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Barbara Huber
Kontaktdaten von Barbara Huber
FunktionStandesamt
NameBarbara Huber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 31
E-Mailb.huber@neumarkt.at
BüroZimmer 001 (Erdgeschoß)

Formulare