Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Urkunde über einen Sterbefall. Die Anzeige eines Todesfalles übernimmt für die Angehörigen üblicherweise der Bestatter.
Voraussetzungen
- Die Totenbeschau wurde bereits durchgeführt
- Das Formular "Anzeige des Todes" (und die darin enthaltene "Todesbescheinigung") ist vollständig unterschrieben und vorhanden.
Fristen
Die Anzeige des Todesfalls muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Formular Anzeige des Todes
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen - soweit vorhanden:
- Bei Geschiedenen: zusätzlich
- Scheidungsbeschluss bzw Scheidungsurteil
- Bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: zusätzlich
- Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Abschriften aus dem Sterbebuch oder Sterbeurkunden können Sie auch online anfordern. Bitte verwenden Sie dafür das unten angeführte Online-Formular.