Ziel der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) ist die Verbesserung der Energieeffizienz Europas. Für die Gemeinden sind dabei Artikel 5 (Gesamtendenergieeinsparung) und Artikel 6 (Renovierungsverpflichtung öffentlicher Gebäude) der Richtlinie von besonderer Bedeutung. In Bezug auf den Artikel 6 hat sich die Gemeinde für den alternativen Ansatz entschieden.
Gebäude-Liste der Stadtgemeinde Neumarkt – Energieverbrauch und Transparenz gemäß EED III Richtlinie:
Übersicht Kommunale Gebäude 2024