Eine Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft, ob im Strafregister eine Verurteilung aufscheint.
Antrag
Sie können die Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich.
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) oder Handy Signatur– zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Spezielle Strafregisterbescheinigung wie,
- Kinder- und Jugendfürsorge
- Pflege und Betreuung
können nicht elektronisch beantragt werden. Hierfür ist eigens dieses Formular zu verwenden: Antrag spezielle Strafregisterbescheinigung
Kosten
- bei elektronischer Beantragung (kostengünstiger!)
- ohne Angabe eines Verwendungszweckes (zur mehrmaligen Verwendung) insgesamt € 25,--
- zur Vorlage bei einer bestimmten Person / Firma (zur einmaligen Verwendung) insgesamt € 10,70
- vor Ort im Gemeindeamt
- ohne Angabe eines Verwendungszweckes (zur mehrmaligen Verwendung) insgesamt € 30,70 in bar
- zur Vorlage bei einer bestimmten Person / Firma (zur einmaligen Verwendung) € 16,40 in bar
- Bei speziellen ehrenamtlicher Tätigkeit, bei Vorlage eines Antrages für Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung verändert sich der Betrag entsprechend.
Weitere Informationen
Nähere Details zur Strafregisterbescheinigung finden Sie hier.