Gem § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960 müssen alle Arbeiten auf oder neben der Straße vom Bürgermeister bewilligt werden (Gemeindestraßen). Bitte verwenden Sie hierfür das unten angeführte Online-Formular.
Für die übrigen Straßen ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung zuständig (Landesstraße B1 und Köstendorfer Landesstraße L 206)
Unter Arbeiten auf oder neben Straßen fallen
- Grabungen
- Hochbauten neben Straßen (Gerüst u.ä.)
- das Abstellen von Containern u.a. im Zuge von Bauarbeiten in Häusern
- usw.
Neben der straßenpolizeilichen Bewilligung werden von der Behörde auch die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen verordnet (z.B. Halteverbote, Geschwindigkeitsbeschränkung, Wartepflicht bei Gegenverkehr) sowie die Anbringung sonstiger Verkehrszeichen verfügt (z.B. Achtung Baustelle).
Stets ist auch die zivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen. Ist dies die Gemeinde, genügt der Antrag auf straßenpolizeiliche Bewilligung. Die zivilrechtliche Zustimmung wird dann mit Auflagen erteilt (Vertrag). Die Gemeinde stimmt weiteren Grabungen desselben Antragstellers nicht mehr zu, wenn die Straße nicht ordnungsgemäß wiederinstandgesetzt worden ist (z.B. taugliches Provisorium, nach 1 Jahr Aufbringung von Feinasphalt).
Detaillierte Informationen zu Arbeiten auf oder neben der Straße erhalten Sie hier.