Der Stadtamtsleiter bildet in seiner Funktion eine "Schnittstelle" zwischen Politik und Verwaltung.
Zu den Zuständigkeiten zählen:
- Leitung des Stadtamtes bzw. des gesamten inneren Dienstes
- Strategie- und Organisationsentwicklung
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten
- Politischer Dienst (Beratung des Bürgermeisters und der Kollegialorgane in allen gemeindeordnungsrechtlichen Fragen)