Kanalbenützungsgebühr (Kanalgebühr)

TarifLeistungSatz
1Kanalbenützungsgebühr je  € 4,55

Bemessung nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen jährlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme je inkl. 10% Umsatzsteuer.

Kann der Wasserverbrauch mangels Wasserzähler nicht festgestellt werde, ist für zu Wohnzwecken dienende Wohnungen oder Nutzungseinheiten mit aufrechter Wohnsitzmeldung ein pauschaler Jahresverbrauch vom 50 je gemeldeter Person der Bemessung zugrunde zu legen.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 16 Abs 1 Z 15, 17 Abs 3 Z 4 FAG 2024;
  • § 2 Sbg Benützungsgebührengesetz, LGBl Nr 31/1963, zuletzt LGBl 49/1998

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020 

Zuständig

Kanalbenützungsgebühr