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Bemessung nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen jährlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme je m³ inkl. 10% Umsatzsteuer.
Rechtsgrundlagen:
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2024 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
Kanalbenützungsgebühr