Nächtigungs-, Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Nächtigungsabgabe

Rechtsgrundlage:


Allgemeine Nächtigungsabgabe

TarifLeistungSatz
 1pro Nächtigung € 1,00

Rechtsgrundlage:


Besondere Nächtigungsabgabe

TarifLeistungSatz
 1dauernd abgestellte Wohnwägen€   195,00
 2Ferienwohnungen bis einschließlich 40 Nutzfläche€   300,00
 3Ferienwohnung von 41 bis 70 Nutzfläche€   390,00
 4Ferienwohnung von 71 bis 100 Nutzfläche€   450,00
 5Ferienwohnung von 101 bis 130 Nutzfläche€   540,00
 6Ferienwohnungen mit mehr als 130 Nutzfläche€   570,00

Rechtsgrundlage:


Zweitwohnsitzabgabe

TarifLeistungSatz
01Die Höhe der Abgabe beträgt für Zweitwohnsitze, 
für welche keine besondere Nächtigungsabgabe erhoben wird:
01.1Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 40   €  273,00
01.2Wohnungen mit einer Nutzfläche über 40 bis 70  €  477,75
01.3Wohnungen mit einer Nutzfläche über 70 bis 100  €  682,50
01.4Wohnungen mit einer Nutzfläche über 100 bis 130 €  887,25
01.5 Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 bis 160  € 1.092,00
01.6Wohnungen mit einer Nutzfläche über 160 bis 190  € 1.296,75
01.7Wohnungen mit einer Nutzfläche über 190 bis 220 € 1.501,50
01.8Wohnungen mit einer Nutzfläche über 220 € 1.706,25
02Für Zweitwohnsitze, für welche eine besondere Nächtigungsabgabe eingehoben wird, 
wird zusätzlich eine Zweitwohnsitzabgabe eingehoben:
02.1Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 40 € 136,50
02.2Wohnungen mit einer Nutzfläche über 40 bis 70 € 238,88
02.3Wohnungen mit einer Nutzfläche über 70 bis 100 € 341,25
02.4Wohnungen mit einer Nutzfläche über 100 bis 130 € 443,63
02.5Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 bis 160 € 546,00
02.6Wohnungen mit einer Nutzfläche über 160 bis 190 € 648,38
02.7Wohnungen mit einer Nutzfläche über 190 bis 220 € 750,75
02.8Wohnungen mit einer Nutzfläche über 220 € 853,13

Rechtsgrundlage:


Leerstandsabgabe

TarifLeistungNeubau-
wohnungen
sonstige 
Wohnungen
1Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 40   € 546,00€ 273,00
2Wohnungen mit einer Nutzfläche über 40 bis 70  € 955,50€ 477,75
3Wohnungen mit einer Nutzfläche über 70 bis 100  € 1.365,00€ 682,50
4Wohnungen mit einer Nutzfläche über 100 bis 130  € 1.774,50€ 887,25
Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 bis 160  € 2.184,00€ 1.092,00
6Wohnungen mit einer Nutzfläche über 160 bis 190  € 2.593,50€ 1.296,75
7Wohnungen mit einer Nutzfläche über 190 bis 220 € 3.003,00€ 1.501,50
8Wohnungen mit einer Nutzfläche über 220 € 3.412,50€ 1.706,25

Rechtsgrundlage:

 

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020 

Zuständig

weiterführende Informationen zur Nächtigungsabgabe