Nächtigungs-, Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Nächtigungsabgabe

Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG)


Allgemeine Nächtigungsabgabe

TarifLeistungSatz
 1pro Nächtigung € 1,00

Rechtsgrundlage:


Besondere Nächtigungsabgabe

TarifLeistungSatz
 1dauernd abgestellte Wohnwägen€   130,00
 2Ferienwohnungen bis einschließlich 40 Nutzfläche€   200,00
 3Ferienwohnung von 41 bis 70 Nutzfläche€   260,00
 4Ferienwohnung von 71 bis 100 Nutzfläche€   300,00
 5Ferienwohnung von 101 bis 130 Nutzfläche€   360,00
 6Ferienwohnungen mit mehr als 130 Nutzfläche€   380,00

Rechtsgrundlage:


Zweitwohnsitzabgabe

TarifLeistungSatz
01Die Höhe der Abgabe beträgt für Zweitwohnsitze, 
für welche keine besondere Nächtigungsabgabe erhoben wird:
01.1Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 40   € 260,00
01.2Wohnungen mit einer Nutzfläche über 40 bis 70  € 455,00
01.3Wohnungen mit einer Nutzfläche über 70 bis 100  € 650,00
01.4Wohnungen mit einer Nutzfläche über 100 bis 130  € 845,00
01.5 Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 bis 160  € 1.040,00
01.6Wohnungen mit einer Nutzfläche über 160 bis 190  € 1.235,00
01.7Wohnungen mit einer Nutzfläche über 190 bis 220 € 1.430,00
01.8Wohnungen mit einer Nutzfläche über 220 € 1.625,00
02Für Zweitwohnsitze, für welche eine besondere Nächtigungsabgabe eingehoben wird, 
wird zusätzlich eine Zweitwohnsitzabgabe eingehoben:
02.1Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 40 € 130,00
02.2Wohnungen mit einer Nutzfläche über 40 bis 70 € 227,50
02.3Wohnungen mit einer Nutzfläche über 70 bis 100 € 325,00
02.4Wohnungen mit einer Nutzfläche über 100 bis 130 € 422,50
02.5Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 bis 160 € 520,00
02.6Wohnungen mit einer Nutzfläche über 160 bis 190 € 617,50
02.7Wohnungen mit einer Nutzfläche über 190 bis 220 € 715,00
02.8Wohnungen mit einer Nutzfläche über 220 € 812,50

Rechtsgrundlage:


Leerstandsabgabe

TarifLeistungNeubau-
wohnungen
sonstige 
Wohnungen
1Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 40   € 520,00€ 260,00
2Wohnungen mit einer Nutzfläche über 40 bis 70  € 910,00€ 455,00
3Wohnungen mit einer Nutzfläche über 70 bis 100  € 1.300,00€ 650,00
4Wohnungen mit einer Nutzfläche über 100 bis 130  € 1.690,00€ 845,00
Wohnungen mit einer Nutzfläche über 130 bis 160  € 2.080,00€ 1.040,00
6Wohnungen mit einer Nutzfläche über 160 bis 190  € 2.470,00€ 1.235,00
7Wohnungen mit einer Nutzfläche über 190 bis 220 € 2.860,00€ 1.430,00
8Wohnungen mit einer Nutzfläche über 220 € 3.250,00€ 1.625,00

Rechtsgrundlage:

 

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2024 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020 

Zuständig

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