Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert.
Ab einem Alter von 12 Wochen müssen Hunde von ihren Besitzern oder Besitzerinnen binnen einer Woche ab Beginn der Haltung bei der Stadtgemeinde Neumarkt angemeldet werden, dabei erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Das tragen einer Hundemarke ist in der Stadtgemeinde Neumarkt nicht verpflichtend.
Die Meldung hat zu enthalten:
- Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
- die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).
Der Meldung anzuschließen sind:
- ein Sachkundenachweis und
- der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht.
Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden. Dabei ist der Endigungsgrund anzugeben und eine allfällige neue Hundehalterin oder ein neuer Hundehalter bekanntzugeben.
Für weiterführenden Informationen (Hundeverein, Hundeleinenzwang, Entfernung von Hundekot und Hundesackerl, Details zur polizeiliche Anmeldung & Hundeabgabe, Halten von gefährlichen Hunden etc.) klicken Sie bitte hier:
Hundehaltung in Neumarkt
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