Hunde - Leinenzwang, gefährliche Hunde, Beschwerden

Leinenzwang 

Grundsätzlich sind alle Hunde außerhalb von Gebäuden und eingezäunten Liegenschaften an der Leine zu führen. Leinenzwang besteht in den bewohnten Gebieten (Ortsgebieten, Siedlungen, Weilern und der Wallersee-Ostbucht). Leinenzwang besteht grundsätzlich auch außerhalb bewohnter Gebiete. Es sei denn, die HundehalterInnen haben mit dem Hund eine Prüfung abgelegt. Welche Prüfungen dies sind und weitere Details zur Hundehaltung in Neumarkt entnehmen Sie bitte der Information zur Hundehaltung in Neumarkt.  

Hundeleinenzwang-Verordnung

Gefährliche Hunde

Die Stadtgemeinde Neumarkt leitet aufgrund eines Hinweises seitens der Polizei ein Verfahren auf Überprüfung der Gefährlichkeit eines Hunde ein, wenn durch den Hund eine Person verletzt wurde.

Hunde-Beschwerden

Wenn Sie sich über einen freilaufenden Hund bei der Stadtgemeinde beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter im Stadtamt (siehe Zuständigkeit).

Zuständig


vCard Zepf
Kontaktdaten von Julia Zepf
FunktionSteuern und Abgaben
NameJulia Zepf
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 52 12 21
E-Mailzepf@neumarkt.at
BüroZimmer 106 (1. Stock)

Grafik
Kontaktdaten von Birgit Maderegger
FunktionSteuern und Abgaben
NameBirgit Maderegger
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt
Telefon+43 6216 5212 23
E-Mailmaderegger@neumarkt.at
BüroZimmer 106 (1.Stock)