Geschwisterkinder erhalten in den jeweiligen Betreuungseinrichten einen Nachlass von 20 % auf die angegebenen Vorschreibebeträge.
Rechtsgrundlage:
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
Kinderbetreuung