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An die Gemeinde der Betriebsstätte ist eine Kommunalsteuer zu entrichten. Dies ist in Neumarkt auch online möglich (siehe unten). Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Lohnsumme.
Rechtsgrundlagen:
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020
Kommunalsteuer