Weitere News...
Archiv
diese können Sie dem u.a. Plan entnehmen
Parkuhr hinter der Windschutzscheibe einlegen.
Außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen ist das Halten und Parken im Ortszentrum – ausgenommen die Durchführung von Ladetätigkeiten gemäß § 62 StVO – untersagt. Wir weisen weiters darauf hin, dass im Haltestellenbereich der Linien-Busse (z.B. Postbusse) das Halten und Parken während der Betriebszeiten verboten ist (§ 24 Abs. 1 Z StVO 1960).
Alle Parkplätze auf der Karte ansehen: klicken Sie hier!
Alle angeführten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung werden laufend von der Polizei bzw. den Straßenaufsichtsorganen überprüft und bei Übertretung geahndet.
zu den aktuellen Kurzparkzonen-Verordnungen