Nächtigungsabgaben

Nächtigungsabgabe

Nächtigungsabgabengesetz


Allgemeine Nächtigungsabgabe

§§ 5 Abs 1 Z 1  und 25 Abs 3 Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2020

TarifLeistungSatz
 1pro Nächtigung € 1,00

Abgabenerklärung nur einmal jährlich bis zum 15.2. des Folgejahres wenn der Abgabenbetrag im Kalenderjahr max. € 72,00 beträgt.


Besondere Nächtigungsabgabe

§§ 11 Abs 1 und 25 Abs 3 SNAG; Verordnung Bürgermeister 16.12.2020, Zl. STD118444/2020

TarifLeistungSatz
 1dauernd abgestellte Wohnwägen€   130,00
 2Ferienwohnungen bis einschließlich 40 Nutzfläche€   200,00
 3Ferienwohnung von 41 bis 70 Nutzfläche€   260,00
 4Ferienwohnung von 71 bis 100 Nutzfläche€   300,00
 5Ferienwohnung von 101 bis 130 Nutzfläche€   360,00
 6Ferienwohnungen mit mehr als 130 Nutzfläche€   380,00

 

Abgabe auf Ferienwohnungen, ab 1.1.2023

§§ 2 und 25 Abs 3 Nächtigungsabgabengesetz; Beschluss Gemeindevertretung 16.12.2020 30 % der besonderen Nächtigungsabgabe

TarifLeistungSatz
 1dauernd abgestellten Wohnwägen € 39,00
 2Ferienwohnungen bis einschließlich 40 Nutzfläche € 60,00
 3Ferienwohnung von 41 bis 70 Nutzfläche € 78,00
 4Ferienwohnung von 71 bis 100 Nutzfläche € 90,00
Ferienwohnung von 101 bis 130 Nutzfläche € 108,00
6 Ferienwohnungen mit mehr als 130 Nutzfläche € 114,00

 Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2023 gem § 63 Salzburger Gemeindeordnung 2019 und § 4 Abs 2 Gemeindehaushaltsverordnung 2020 

Zuständig

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