Ausnahmegenehmigungen des LKW- Fahrverbotes im Zusammenhang mit der Sanierung des Flughafens

Veröffentlichungsdatum23.04.2019Lesedauer< 1 MinuteKategorienSonstige
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Gem. § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl. Nr. 159 idgF, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung der Fa. ARBEITSGEMEINSCHAFT Sanierung Flughafen Salzburg, STRABAG AG – PORR Bau GmbH die Ausnahmebewilligung vom „Wochenend- und Feiertagsfahrverbot" gem. § 42 Abs. 1 und Abs. 2 StVO 1960 erteilt.

1.) Die Ausnahmebewilligung gilt ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Sanierung des Flughafens Salzburg und gilt von 24.04.2019 bis 28.05.2019

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