Änderungen der Sperrstunde

Die Sperr- und Aufsperrstunden für Lokale werden im Bundesland Salzburg durch die Sperrstundenverordnung 2011, LGBl Nr 56/2001 idgF einheitlich geregelt. Danach gilt gem § 1 für die meisten Betriebsarten eine Sperrstunde von 02.00 Uhr. Barbetriebe und Diskotheken haben eine Sperrstunde von 04.00 Uhr. Betriebe, in denen erlaubte Revue- und Varietéveranstaltungen abgehalten werden, dürfen ebenfalls bis 04.00 Uhr geöffnet sein. 

Daneben besteht die Möglichkeit einer individuellen Sperrstundenverlängerung. Keine Sperrstunde gilt für die Silvesternacht und für die Nächte vom Faschingssamstag bis zum Aschermittwoch gem § 4 Sperrstundenverordnung 2011. Nach Eintritt der Sperrstunde sind alle Betriebsräume geschlossen zu halten. Den Gästen darf weder der Zutritt noch ein Ver-weilen gestattet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass nach den Bestimmungen des Betriebsanlagenrechtes für einzelne Betriebe im Interesse der Nachbarschaft eine frühere Sperrstunde vorgeschrieben wird. Die Aufsperrstunde wird gem § 2 Sperrstundenverordnung 2011 einheitlich mit 06.00 Uhr festgelegt.

Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen dürfen gem § 76a Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl Nr 194/1994 idgF von 08.00 Uhr bis 23.00 Uhr, solche auf sonstigen Flächen von 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr offen gehalten werden. Die Stadtgemeinde Neumarkt hat diese Aufsperr- und Sperrzeiten in der geltenden Gastgartenverordnung generell für alle Gastgärten von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr ausgedehnt. Der Gastgarten darf ausschließlich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getränken dienen (kein Grillen, Kochen oder Public Viewing!) und nicht mehr als 75 Verabreichungsplätze aufweisen. Weiters ist lautes Sprechen, Singen und Musizieren vom Gastgewerbetreibenden zu untersagen und sind auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft und von allen Zugängen zum Gastgarten deutliche anzubringen.

Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 StF: BGBl. Nr. 194/1994 (WV)

Zuständig


Karl Claudia
Kontaktdaten von Claudia Sinnhuber
FunktionBauverwaltung
NameClaudia Sinnhuber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 17
E-Mailc.sinnhuber@neumarkt.at
BüroZimmer 1 02 (1. Stock)

Formulare