Lehrlingsförderung

Förderung der Berufsausbildung (Lehrlingsförderung 2000)

Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.1999 bzw 04.05.2006 (Zl EAP 782-0-99.k02)


Präambel

  1. Angesichts der steigenden Jugendarbeitslosigkeit und dem Mangel an Lehrstellen soll diese Förderungsmaßnahme einen Anreiz für ortsansässige Betriebe zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze für Jugendliche bieten.
  2. Die Stadtgemeinde Neumarkt a.W. gewährt nach Maßgabe der budgetären Vorsorge Betrieben über Antrag eine Förderung zum erfolgreichen Ende eines Ausbildungsverhältnisses.
  3. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht.


Förderungsvoraussetzungen

  1. Es muss sich um natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes oder eingetragene Erwerbsgesellschaften handeln
  2. Der Antragsteller übt ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung oder einen freien Beruf aus oder führt einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und erfüllt die vorgesehenen Voraussetzungen.
  3. Zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Förderungsauszahlung dürfen keine Abgabenrückstände bei der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee bestehen.
  4. An einem Betrieb (Niederlassung uä) in Neumarkt a.W. wird die Berufsausbildung von dafür vorgesehenen Ausbildnern durchgeführt. Die maßgebliche Ausbildungsdauer beträgt wenigstens 3 Jahre.


Art der Förderung

  1. Die Förderung besteht in einer direkten Betriebsförderung in Form einer einmaligen Zahlung von € 300 für jeden Auszubildenden (Pkt. 2.4), der die Ausbildung erfolgreich abschließt.


Verfahren

  1. Förderungsansuchen sind schriftlich formlos beim Stadtamt Neumarkt am Wallersee einzubringen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen bis längstens 4 Wochen nach Einbringung des vollständigen Ansuchens.
  2. Das Ansuchen ist vollständig, wenn es a) Namen, b) Anschrift, c) Bankverbindung des Antragstellers nennt und d) eine Ablichtung des von der zuständigen öffentlich-rechtlichen Kammer bewilligten Ausbildungsvertrages sowie eine Ablichtung der erfolgreichen Ausbildungsabschlussprüfung beigelegt wird.
  3. Erste Teilförderung: Hier muss der Antragsteller zusätzlich (e) im Ansuchen bestätigen, dass der im Ausbildungsvertrag angeführte Auszubildende seine Probezeit erfolgreich abgeschlossen hat.
  4. Zweite Teilförderung: Zusätzlich (e) ist eine Ablichtung der erfolgreichen Ausbildungsabschlussprüfung beizulegen.


Schlussbestimmungen

  1. Zu Unrecht bezogene Förderungsbeträge sind binnen einem Monat zurückzuzahlen. Insbesondere gilt dies, wenn die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben des Förderungswerbers gewährt wurde. Unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen wird ein solcher Förderungswerber von künftigen Förderungen nach diesen oder diese ersetzenden Richtlinien ausgeschlossen.
  2. Diese Richtlinien treten am 4.5.2006 in Kraft.


Für die Gemeindevertretung
Der Bürgermeister:
Dr. Emmerich Riesner

Zuständig


Andreas Wendtner
Kontaktdaten von Andreas Wendtner
FunktionLeiter der Finanzverwaltung
NameAndreas Wendtner
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 20
E-Mailwendtner@neumarkt.at
BüroZimmer 1 08 (1. Stock)

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