Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist. Die Meldebestätigung erfolgt aufgrund der im Zentralen Melderegister (ZMR) enthaltenen Meldedaten.
Online Meldebestätigung
Möchten Sie die Meldebestätigung online einholen, wechseln Sie bitte auf die Webseite des BMI. Klicken Sie dazu hier.