Die Grundstückseigentümer haben einmalig folgende Beiträge als Anliegerleistungen zu leisten:
- die Herstellung der öffentlichen Beleuchtung
- die Herstellung von Gehsteigen
- die Aufstellung von Bebauungsplänen
- die Errichtung von öffentlichen Verkehrsflächen
zu den Gebühren und Abgaben