Auslandsösterreicher mit Anknüpfungspunkt in Neumarkt am Wallersee (letzter Hauptwohnsitz uä) sind in Österreich bei Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und Europa-Ebene wahl- bzw stimmberechtigt. Die Stadt Neumarkt am Wallersee hat die entsprechenden Evidenzen zu führen, Wahlkarten auszustellen usw.