Baum-, Hecken- und Strauchschnitt

Äste von Bäumen und Hecken, die in die Straße hineinragen, müssen bis zur Grundgrenze zurückgeschnitten werden. Der Rückschnitt muss weiters mindestens eine LKW-Höhe betragen. Der Grundeigentümer ist verantwortliche, wenn es entlang der Grundstücksgrenze wegen hereinhängender Äste zu Unfällen oder Beschädigungen kommt. Dieser Rückschnitt als vorbeugende Maßnahme kann von der Stadtgemeinde angeordnet werden, um Unfälle zu vermeiden.

Die Stadtgemeinde hat an den Grundeigentümer den Auftrag zu erteilen, Bäume, Sträucher, Hecken udgl zu entfernen oder auszuästen, wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Die meisten Informationen im Verkehr werden über das Auge aufgenommen. Verkehrsteilnehmende können nur darauf reagieren, was sie wahrnehmen: Verkehrszeichen, die durch Bewuchs verdeckt sind, können nicht beachtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Bäume und Sträucher schon dann zurückgeschnitten werden, wenn auch nur ein Teil des Verkehrszeichens verwachsen ist.

Grünschnitt, Strauchschnitt, Äste-Reste, Blumenerde, kleine Wurzelstöcke und alles was sonst noch anfällt, kann am Altstoffsammelhof Neumarkt a. W. entsorgt werden!

Zuständig


Karl Claudia
Kontaktdaten von Claudia Sinnhuber
FunktionBauverwaltung
NameClaudia Sinnhuber
AdresseHauptstraße 30
5202 Neumarkt am Wallersee
Telefon+43 6216 5212 17
E-Mailc.sinnhuber@neumarkt.at
BüroZimmer 1 02 (1. Stock)