Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung). Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht durch den Besitz eines Behindertenpasses nicht. Allerdings erhält man durch Vorlage des Dokumentes bei diversen Veranstaltungen Ermäßigungen. Weitere Informationen zum Behindertenpass finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums.
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Parkausweises ist ein vom Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) ausgestellter Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung".
Das Sozialministeriumservice ist für die Ausstellung von Parkausweisen nach § 29b StVO zuständig
Behindertenerholung
Das Referat für Behindertenangelegenheiten des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet Behinderten Erholungsurlaube an. Das Angebot besteht für Kinder (evtl. mit Begleitperson) sowie für Erwachsene und betrifft entweder einen 7-tägigen Individualurlaub oder einen 14-tägigen Turnus. Nähere Informationen zur Behindertenerholung finden Sie auf der Homepage der Volkshilfe.
Gesetz
Salzburger Behindertengesetz