Hier wird das gesamte Vermögen der Stadtgemeinde Neumarkt verwaltet. Aufgabe der Buchhaltung ist es, sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben wie zB Wasser-, Kanal-, Müll-, und Kinderbetreuungsgebühr, Aufschließungsbeiträge, Hundeabgabe, Kommunalsteuer, Lustbarkeitsabgabe, Grundsteuer, etc einzuheben und zu verwalten. Die Höhe der Gebühren wird vom Stadtrat der Stadtgemeinde Neumarkt mittels Verordnung festgesetzt. Weitere Tätigkeiten der Buchhaltung sind die Erstellung des Voranschlages und Nachtragsvoranschlag, die Haushaltsüberwachung, die finanzielle Abwicklung von Bauvorhaben oder die Kontrolle und Auszahlung der an die Stadtgemeinde gerichteten Rechnungen.